Anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus widmeten wir uns am 14.03.2012 dem Thema „Struktureller/Institutioneller Rassismus“. Hier findet ihr ein paar weiterführende Infos zur Thematik.
Bei der Veranstaltung beleuchteten wir ausgewählte Lebensbereiche, in denen struktureller Rassismus wirksam ist:
Unter dem Punkt „Rassistische Polizei- und Behördenpraxis“ gingen wir auch auf rassistische Polizeikontrollen ein. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 28.02.2012 sind diese Kontrollen rechtmäßig. Dieses Urteil verstößt eindeutig gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung, weil hier Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen legitimiert werden, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen ethnischen Zugehörigkeit oder „Hautfarbe“ einer Person basieren. Einen Kommentar zum Urteil könnt ihr auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. nachlesen.